Inklusion in Schulen
Viele autistische Schüler*innen sind aufgrund ihrer anderen Informationsverarbeitung ohne zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen überfordert. Diese sind allerdings nicht immer „aufs Erste“ für Lehrer*innen ersichtlich, weil sich viele unter einem enormen Kraftaufwand in der Schule anpassen. Die Erschöpfungszustände mit ihren Folgen erleben die Eltern zuhause.
Alle Schüler*innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen kein Nachteil durch eine Beeinträchtigung/Behinderung entsteht (UN-Konvention).
Bei Anzeichen von Überforderung muss u.a. in enger Absprache mit den Eltern individuell überprüft werden, in welcher Form Unterstützung aktuell notwendig ist:
- Sonderregelungen durch einen Nachteilsausgleich
- Unterstützung durch eine Schulbegleitung
- Unterstützung durch ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot
- Unterstützung durch ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Autismusbeauftragte sollten nach Möglichkeit immer einbezogen werden.
Der schulische Begriff „Inklusion“ in BW
In Baden-Württemberg gibt es kein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Förderschwerpunkt Autismus. Bei autistischen Schüler*innen kann nach Bedarf ein Anspruch auf ein anderes sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt werden. Diese sind jedoch nicht immer „passend“.
Als „Inklusionsschüler*innen“ werden nur Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bezeichnet.
Weitere Informationen
Schulische Inklusion in BW
- Auf der Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Schulische Inklusion im Landkreis Reutlingen
- Auf der Website des Staatlichen Schulamts Tübingen: