Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich sollte man zunächst versuchen, Klagen zu vermeiden. Gerichtsverfahren sind langwierig.

Angebot

  • Bei manchen Rechtsschutzversicherungen wird bereits die Formulierung von Widersprüchen übernommen.
  • Beim Abschluss von Rechtsschutzversicherungen gibt es Unterschiede in Bezug auf die Wartezeiten, bis die Versicherung in Anspruch genommen werden kann:
    • Es gibt Rechtsschutzversicherungen in Bezug auf das Sozialrecht, die keine Wartezeiten haben.
    • Es gibt Rechtsschutzversicherungen in Bezug auf das Verwaltungsrecht, die nur 3 Monate Wartezeit haben (häufig sind diese länger).

Für alle Rechtsschutzversicherungen gilt:

  • Liegt ein ablehnender Bescheid für eine Maßnahme bereits bei Abschluss einer Versicherung vor, dann kann für einen Widerspruch oder eine Klage die Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch genommen werden.
  • Wurde jedoch bereits vor einem ablehnenden Bescheid eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann die Versicherung nach Ablauf der angegebenen Wartezeit in Anspruch genommen werden.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte geklärt werden, welche Bereiche durch das Sozialrecht und welche durch das Verwaltungsrecht abgedeckt werden.

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