Sonderpädagogische Bildungsangebote
Für wen?
Für Schüler*innen, die zur Teilhabe an Bildung besondere Formen der Unterstützng benötigen
Angebot
- Verschiedene sonderpädagogische Bildungsangebote, bei denen auf die individuellen Entwicklungs- und Lernprozesse der Schüler*innen besonders eingegangen werden kann. Diese Bildungsangebote sind abhängig von den jeweiligen Förderschwerpunkten der SBBZ.
- Diagnostik: Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch eine sonderpädagogische Fachkraft
- Bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann der Unterricht in der Regel sowohl in einer allgemeinen Schule als auch in einem SBBZ erfolgen.
Die Autismusbeauftragten sollten bei Bedarf mit einbezogen werden.
Antrag
- Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der Schule den Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an das zuständige Staatliche Schulamt.
- Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik führt eine Diagnostik durch und erstellt einen Bericht über den Förder- und Unterstützungsbedarf.
- Das Staatliche Schulamt entscheidet auf dieser Grundlage über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und legt den Förderschwerpunkt fest.
Weitere Informationen
Baden-Württemberg
- Website Landessrecht BW: Verordnung des Kultusministeriums über die Feststellung und Erfüllung eines Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot
- Website Landesinstitut für Schulentwicklung: Inklusive Bildung und Ausbildung an beruflichen Schulen – Rahmenbedingungen und Unterstützungssysteme
Landkreis Reutlingen
Auf der Website des Staatlichen Schulamts Tübingen:
- Sonderpädagogissche Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Regionale Ansprechpartner, wenn ein Recht auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht
- Präsentation: Welche Schule für mein Kind?