Autismusbeauftragte
Für wen?
Für Schüler*innen und ihre Eltern
Für Lehrkräfte von Schüler*innen im Autismus-Spektrum
In Baden-Württemberg gibt es an jedem Staatlichen Schulamt Autismusbeauftragte, die Eltern und Lehrkräfte zur Beratung in Bezug auf Themen zur schulischen Bildung von Schüler*innen mit Autismus-Spektrum-Störungen hinzuziehen können. Diese sind Lehrer*innen an verschiedenen Schularten und haben für ihre Aufgaben als Autismusbeauftragte einige Depu- tatsstunden ihres Lehrauftrags zur Verfügung.
Aufgaben
Die jeweiligen Aufgaben finden Sie in der Regel auf der Website des zuständigen Schulamts. Diese sind abhängig von der Anzahl der dafür zur Verfügung stehenden Deputatsstunden der Autismusbeauftragten und von Schulamt zu Schulamt aus verschiedenen Gründen unterschiedlich.
Häufig handelt es sich um folgende Aufgabenbereiche, die in unterschiedlichem Ausmaß (in Abhängigkeit der zeitlichen Kapazitäten) wahrgenommen werden können:
- Beratung von Lehrer*innen, die Schüler*innen mit Autismus- Spektrum-Störungen unterrichten
- Beratung der Eltern autistischer Schüler*innen bei schulischen Fragen
- Begleitung der Lehrer*innen und Eltern bei der Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen in Bezug auf den schulischen Bereich
- Information für die Klasse über das Autismus-Spektrum und z. B. über einen bestehenden Nachteilsausgleich (auf Wunsch der Eltern)
- In Kindertagesstätten Beratungen bei Fragen zur Einschulung
Autismusbeauftragte in Baden-Württemberg
Auf dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg hier
Autismusbeauftragte im Landkreis Reutlingen
Auf der Website des Staatlichen Schulamts Tübingen hier