Schulbegleitung
Für wen?
Für Schüler*innen im Autismus-Spektrum, die eine zusätzliche Assistenz zur Teilhabe an Bildung benötigen
Aufgaben
Aufgaben und Stundenumfang einer Schulbegleitung richten sich nach den individuellen Unterstützungsbedürfnissen. Diese werden im Rahmen von Hilfegesprächen/Runden Tischen in Absprache mit Eltern, Lehrer*innen sowie den Ansprechpersonen des zuständigen Kosten- trägers (Jugendamt/Sozialamt) festgelegt.
Unterstützungen können u. a. im Unterricht, beim Aufenthalt außerhalb des Klassenzimmers, in Pausen, auf dem Schulweg, bei zusätzlichen Schulveranstaltungen erfolgen.
Antrag
Sowohl die Zuständigkeiten (Sozialamt oder Jugendamt) sowie die Antragsverfahren sind in den unterschiedlichen Landkreisen Baden-Württembergs verschieden sowie auch in den verschiedenen Bundesländern. In der Regel laufen die Antragsverfahren in etwa folgendermaßen ab:
- Die Eltern stellen einen meist formlosen Antrag an den Kostenträger (Kreisjugendamt bzw. Sozialamt der Stadt oder des Landkreises).
- Die jeweiligen Ansprechpersonen im zuständigen Sozialamt bzw. Kreisjugendamt informieren über das weitere Vorgehen.
- Erforderlich sind in der Regel eine Diagnose nach ICD 11 und eine Stellungnahme der zuständigen Schule.
- Beim Kreisjugendamt als Kostenträger ist auch eine Stellungnahme der*des jeweils zuständigen Autismusbeauftragten notwendig.
Im weiteren Verlauf wird überprüft, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Kosten
Keine für den bewilligten Stundenumfang
Weitere Informationen
Die Baden-Württemberge-Stiftung hat 2 Broschüren zum Thema Schulbegleitung herausgegeben, die Antworten auf viele Fragen geben:
- Schulbegleitung als Beitrag zu Inklusion
- Schulbegleitung – Informationsbroschüre
Sie finden diese zum Herunterladen und zum Bestellen auf der Website der Baden-Württemberg Stiftung unter „Unsere Publikationen hier