Eingliederungshilfe

Für wen?

Für Menschen, die aufgrund von (drohenden) Behinderungen wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben.

Für Leistungen zur Teilhabe gibt es 4 Leistungsgruppen:

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Für diese Leistungen zur Teilhabe können verschiedene Rehabilitationsträger zuständig sein. Die jeweiligen Ansprechpersonen stehen für Beratungen zur Verfügung.

Antrag

Für benötigte Unterstützungsleistungen muss seit 01.01.w0w0 nur ein schriftlicher Antrag bei einem Rehabilitationsträger gestellt werden, auch wenn Leistungen von verschiedenen Rehabilitationsträgern notwendig sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit wird zwischen den Rehabilitationsträgern geklärt. Die Prüfung der Zuständigkeit muss nach Antragstellung innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Im Falle einer Weiterleitung des Antrags an einen anderen Rehabilitationsträger werden die Antragstellenden  informiert. Der leistende Rehabilitationsträger stellt den individuellen Bedarf fest und zieht bei Bedarf ggf. weitere Kostenträger hinzu.

Beteiligung von Antragstellenden

Bei jedem Verfahrensschritt sollen die Antragstellenden beteiligt werden und entsprechende Informationen erhalten. Sie dürfen grundsätzlich eine Person des Vertrauens hinzuziehen und diese bei den jeweils notwendigen Gesprächen mitbringen.

Kostenbeteiligung

Manche Leistungen der Eingliederungshilfe sind nach wie vor abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragstellenden. Die jeweiligen Grenzen wurden jedoch ab dem o1.01.2020 erhöht.

Bei manchen Leistungen können Eltern auch zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, wenn sie aufgrund einer Leistung der Eingliederungshilfe, z.B. einer Internatsunterbringung des Kindes, niedrigere Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt haben.

Kostenfreie Leistungen der Eingliederungshilfe

Es gibt für verschiedene Bereiche auch einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe. Dazu gehören insbesondere verschiedene Leistungen im frühkindlichen Bereich sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Schulen, Hochschulen, schulische Ausbildungen u.a.) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt für behinderte Menschen, Lohnkostenzuschüsse u.a.)

Weitere Informationen

zum Seitenanfang
Datenschutz-Einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Datenschutz-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Zurück