Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit (drohenden) Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.
Deshalb werden die Sozialgesetzbücher neu geordnet und teilweise verändert.
Erste Änderungen gibt es seit 2017, bis 2023 soll die vollständige Umsetzung abgeschlossen sein.
Erweiterter Begriff von Behinderung
Seit 2018 versteht man Behinderung nicht mehr als Defizit einer Person, der Begriff wurde erweitert und folgendermaßen definiert:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Die gesetzliche Definition von „Schwerbehinderung“ in Bezug auf den Schwerbehindertenausweis ändert sich nicht.