Sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote

durch einen sonderpädagogischen Dienst

Für wen?

Für Schüler*innen an allgemeinen Schulen, die für die Teilnahme am Unterricht trotz Gewährung von Nachteilsausgleichen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eine sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Das Bildungsangebot der jeweiligen Schule wird dabei nicht verändert.

In nahezu allen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gibt es einen sonderpädagogischen Dienst.

Dieser besteht aus Sonderpädagog*innen , die mit einigen Deputatsstunden bei Bedarf an allgemeinen Schulen arbeiten. , die mit einigen Deputatsstunden ihres Lehrauftrags bei Bedarf an allgemeinen Schulen arbeiten.

Sofern eine sonderpädagogische Unterstützung autistischer Kinder durch den sonderpädagogischen Dienst in allgemeinen Schulen notwendig ist, muss überprüft werden, ob einer der vorhandenen Dienste für die Förderbedürfnisse des jeweiligen Schülers passt.

Angebot

  • sonderpädagogische Beratung und Unterstützung von Schüler*innen an allgemeinen Schulen, deren Eltern und Lehrer*innen
  • Mithilfe bei der Erstellung und Umsetzung von individuellen sonderpädagogischen Förderkonzepten an allgemeinen Schulen.

Antrag

  • Die zuständige Schule stellt in Zusammenarbeit mit den Eltern den Antrag bei einem SBBZ.
  • Die SBBZ kooperieren bei Bedarf mit den allgemeinen Schulen. Eine spezielle Zuteilung von Stunden erfolgt nicht.

Weitere Informationen

Sonderpädagogische Dienste – Beratungs- und Unterstützungsangebote an allgemeinen Schulen (Website des Kultusministeriums)

 

 

 

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