Berufswegeplanung an allgemeinbildenden Schulen
Angebote zur beruflichen Orientierung sind an allen allgemeinbildenden Schulen verbindlich. Diese werden durch eine Lehrkraft der jeweiligen Schule in enger Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in den letzten beiden Schuljahren (in Gymnasien in Klasse 9 und 10) durchgeführt.
Als Voraussetzung für eine am individuellen Bedarf ausgerichtete Berufswegeplanung muss die jeweilige Diagnose dem Berufsberatungsteam der Schule bekannt sein. Dann wird anstelle einer Berufsberaterin der Arbeitsagentur eine Fachkraft aus dem Reha-Team der Arbeitsagentur hinzugezogen. Die Mitteilung der Diagnose in der Schule liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. Schüler*innen.
Berufsberatungsteam
Für alle Schüler*innen im Autismus-Spektrum in BW:
Verantwortlich für die Berufsorientierung sind
- eine Lehrkraft
- und eine Fachkraft aus dem Reha-Team der Agentur für Arbeit – sofern die Diagnose bekannt ist.
Nach Bedarf können weitere Fachkräfte zur Berufsberatung hinzugezogen werden, z. B.:
- die jeweils zuständigen Autismusbeauftragten für den beruflichen Bereich
- Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes
Aufgaben
- Beratung
- Planung, Koordinierung und ggf. Einleitung der erforderlichen Schritte für den Übergang von der Schule in eine Ausbildung bzw. eine vorbereitende Maßnahme
Unter bestimmten Voraussetzungen stehen zusätzliche Angebote zur Verfügung, die im Folgenden beschrieben werden.
Kompetenzanalysen
In den Schulen werden teilweise besondere Verfahren zur Ermittlung von individuellen Kompetenzen, beruflichen Interessen und dem not- wendigen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die Berufsausbildung eingesetzt.
Berufswegekonferenz
Für Schüler*innen mit Autismus-Spektrum-Störungen
- mit einem einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
- und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, wenn für den Übergang in eine Ausbildung oder ein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis ein besonderer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht und die notwendigen Schritte zur Umsetzung koordiniert werden müssen.
Aufgaben
- Festlegung des geeigneten Bildungswegs
- Abstimmung von evtl. notwendigen Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
- verbindliche Absprachen und Festlegung der Zuständigkeiten
Einberufung
Die zuständigen Ansprechpersonen der Schule berufen im letzten Schuljahr (in Gymnasien in Klasse 10) eine Berufswegekonferenz ein.
Teilnehmende
- Schüler*in
- Eltern
- Fachkraft des Reha-Teams der Agentur für Arbeit Integrationsfachdienst
- Vertretungen der abgebenden Schule und aufnehmenden Einrichtung (sofern diese schon feststehen)
Bei Bedarf evtl.:
der*die zuständige Autismusbeauftragte für den beruflichen Bereich
eine Ansprechperson des zuständigen Jugendamts bzw. Sozialamts
Beratung:
- Schule: Ansprechperson für die berufliche Orientierung an der Schule
- Agentur für Arbeit: Ansprechperson des Reha-Teams
- Schulamt: Autismusbeauftragte*r für den beruflichen Bereich
- Integrationsfachdienst
Weitere Informationen
ww.rehadat-bildung.de