Integrationsfachdienst

Für wen?

Über den Integrationsfachdienst (IFD) werden vorwiegend arbeitssuchende und beschäftigte schwerbehinderte Menschen (auch bei einer Gleichstellung) sowie ihre Arbeitgeber beraten und unterstützt.

Die Zuständigkeiten sind jedoch teilweise in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.

Angebote

  • Beratung zum Thema „Teilhabe an Arbeit“
  • längerfristige Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen

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