Schwerbehindertenausweis

Beeinträchtigungen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder von Geburt an bestehen,  können ab einem gewissen Grad ihrer Auswirkungen in verschiedenen Lebensbereichen auf Antrag als Behinderungen amtlich festgestellt werden.

Grad der Behinderung (GdB)

Das Maß der Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung in einem Grad der Behinderung (GDB) festgelegt.

Schwerbehindert ab einem GdB von 50

Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor. Somit erhält man einen Schwerbehindertenausweis auch erst ab diesem GdB.

Gleichstellung ab einem GdB von 30

Mit einem GdB von mindestens 30 kann bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 50 gestellt werden, sofern dies für die Berufsausübung notwendig ist.

Merkzeichen

Bei besonderen Auswirkungen der Beeinträchtigungen können auch Merkzeichen festgelegt werden, wodurch weitere Vergünstigungen gewährt werden.

Kinder im Autismus-Spektrum mit einem GdB von mindestens 50 haben in der Regel bis zum 16. Lebensjahr, in manchen Fällen auch darüber hinaus, einen Anspruch auf „H“

Antrag

Die Formulare für den „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ bekommt man

  • auf den Rathäusern, beim zuständigen Landratsamt/ Versorgungsamt oder
  • online unter www.kreis-reutlingen.de
Suchbegriff „Schwerbehindertenausweis“

Der ausgefüllte Antrag wird an das Landratsamt zurückgeschickt, möglichst mit folgenden Unterlagen:

  • der Diagnose (Arztbrief) eines*r Fachärzt*in für Psychiatrie,
  • wenn vorhanden, auch Berichte von anderen Stellen (Ärzt*innen, Therapeut*innen, anderen Fachkräften sowie
den Eltern selbst); wichtig sind u. a. Ausführungen in Bereichen
    • in denen eine Assistenz/Anleitung/ Unterstützung notwendig ist (u. a. auch Inklusionsassistenz, Schulbegleitung u. Ä.),
    • in denen hohe Anpassungsleistungen notwendig sind,
    • in welchen die Teilhabe schwierig ist (z. B. Freizeit usw.).
  • Lichtbild und Kopie des Ausweises.

Eine persönliche Vorstellung ist in der Regel nicht erforderlich.
Je nach Amt ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen.

Weitere Informationen

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