Inklusion in Schulen

Viele autistische Schüler*innen sind aufgrund ihrer anderen Informationsverarbeitung ohne zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen überfordert. Diese sind allerdings nicht immer „aufs Erste“ für Lehrer*innen ersichtlich, weil sich viele unter einem enormen Kraftaufwand in der Schule anpassen. Die Erschöpfungszustände mit ihren Folgen erleben die Eltern zuhause.

Alle Schüler*innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen kein Nachteil durch eine Beeinträchtigung/Behinderung entsteht (UN-Konvention).

Bei Anzeichen von Überforderung muss u.a. in enger Absprache mit den Eltern individuell überprüft werden, in welcher Form Unterstützung aktuell notwendig ist:

Autismusbeauftragte sollten nach Möglichkeit immer einbezogen werden.

Der schulische Begriff „Inklusion“ in BW

In Baden-Württemberg gibt es kein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Förderschwerpunkt Autismus. Bei autistischen Schüler*innen kann nach Bedarf ein Anspruch auf ein anderes sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt werden. Diese sind jedoch nicht immer „passend“.

Als „Inklusionsschüler*innen“ werden nur Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bezeichnet.

Weitere Informationen

Schulische Inklusion in BW

Schulische Inklusion im Landkreis Reutlingen

zum Seitenanfang
Datenschutz-Einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Datenschutz-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Zurück