Inklusionsassistenz

Für wen?

Für Kinder in Kindertageseinrichtungen mit einem zusätzlichen Unterstützungsbedarf

Aufgaben

Unterstützung des Kindes in Kooperation mit den Eltern und den Erzieher*innen

  • in Bezug auf die individuellen Förderbedürfnisse
  • und bei der Teilnahme am Angebot der Kindertageseinrichtung, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

Antrag

Die Wege der Beantragung sind regional unterschiedlich geregelt, auch die zuständigen Kostenträger (Jugend- oder Sozialamt). Diesbezüglich beraten können u.a. Ansprechpersonen der zuständigen bzw. zukünftigen Kindertageseinrichtungen, oder auch Fachkräfte von  Frühförderstellen, sofern bereits ein Kontakt besteht.

  • Die Eltern stellen den Antrag in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ansprechpersonen an das Sozial- oder Jugendamt.
  • Im weiteren Verlauf erfolgen eine Überprüfung des Bedarfs und eine Festlegung des Stundenumfangs durch den Kostenträger.

Kosten

keine für den bewilligten Stundenumfang

 

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