Integrationsamt

Die Integrationsämter sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitsagenturen  bzw. anderen Rehabilitationsträgern für die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen in das Arbeitsleben zuständig.

Zu ihren Aufgaben gehört die Unterstützung von schwerbehinderten Menschen  am Arbeitsplatz sowie den jeweiligen Arbeitgebern, u.a.:

  • über begleitende Hilfen im Arbeitsleben (u.a. beispielsweise bei entsprechendem Bedarf die Finanzierung einer Arbeitsassistenz)
  • durch einen besonderen Kündigungsschutz (Kündigung ist nur unter Einschaltung des Integrationsamts möglich)

Die Leistungen der Integrationsämter werden durch die Ausgleichsabgabe finanziert. Diese muss von Arbeitgebern an das Integrationsamt bezahlt werden, wenn die vorgeschriebene Anzahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigt wird.

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