Rechtsansprüche bei Autismus

Überblick über die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

21.03.2017, 19.00 Uhr
Ort: Spitalhofsaal, Wilhelmstraße 69
Referent: Sascha Pfingsttag, Rechtsanwalt

Seit dem 01.01.2017 beginnt die schrittweise Umsetzung des Bundesteilhabesetzes bis zum Jahr 2023.
Mit dem Bundesteilhabegesetz und den Pflegeverstärkungsgesetzen II und III werden umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vollzogen.

In dem Vortrag wird auf die wesentlichen Änderungen in allen Teilbereichen eingegangen und die Besonderheiten bei Menschen im Autismus-Spektrum herausgearbeitet.

Herr Pfingsttag ist als Fachanwalt für Sozialrecht und in der Kanzlei „Dreis Rechtsanwälte“ in Reutlingen tätig. Er arbeitet zusätzlich als Dozent für Sozialversicherungsrecht an der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen, sowie am Landgericht Tübingen in der Ausbildung von Rechtsreferendaren im Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren berät und vertritt er Menschen mit Autismus.

Organisation: Selbsthilfegruppen des Autismus verstehen e.V.

Der Eintritt ist frei.

Wir danken der AOK für die Finanzierung über die Selbshilfeförderung.

Präsentation den Vortrags 

zum Seitenanfang
Datenschutz-Einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Datenschutz-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Zurück