Rechtsansprüche bei Autismus
Überblick über die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
21.03.2017, 19.00 Uhr
Ort: Spitalhofsaal, Wilhelmstraße 69
Referent: Sascha Pfingsttag, Rechtsanwalt
Seit dem 01.01.2017 beginnt die schrittweise Umsetzung des Bundesteilhabesetzes bis zum Jahr 2023.
Mit dem Bundesteilhabegesetz und den Pflegeverstärkungsgesetzen II und III werden umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vollzogen.
In dem Vortrag wird auf die wesentlichen Änderungen in allen Teilbereichen eingegangen und die Besonderheiten bei Menschen im Autismus-Spektrum herausgearbeitet.
Herr Pfingsttag ist als Fachanwalt für Sozialrecht und in der Kanzlei „Dreis Rechtsanwälte“ in Reutlingen tätig. Er arbeitet zusätzlich als Dozent für Sozialversicherungsrecht an der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen, sowie am Landgericht Tübingen in der Ausbildung von Rechtsreferendaren im Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren berät und vertritt er Menschen mit Autismus.
Organisation: Selbsthilfegruppen des Autismus verstehen e.V.
Der Eintritt ist frei.
Wir danken der AOK für die Finanzierung über die Selbshilfeförderung.