Persönliches Budget

Für bestimmte Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Leistungen der Eingliederungshilfe sowie einige Leistungen der Pflege- und Krankenversicherungen kann ein Persönliches Budget beantragt werden.

Die Notwendigkeit der Unterstützung sowie der Umfang werden zunächst auf Basis der jeweiligen Gesetzesgrundlagen überprüft. Bei Bewilligung wird der entsprechende Geldbetrag den Antragstellenden im Voraus überwiesen. Diese stellen dann selbst Menschen zu ihrer Unterstützung ein und werden zu Arbeitgeber*innen.

Dadurch besteht die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, „wann“, „wie“ und „von wem“ die Unterstützung in Anspruch genommen wird.

Als Arbeitgeber*in ist man verpflichtet, entsprechende Verträge zu schließen und die monatlichen Abrechnungen selbst vorzunehmen.

In gewissen Abständen ist eine genaue Abrechnung mit dem Kostenträger notwendig.

Bei Bedarf kann auch eine andere Person zur Verwaltung des Persönlichen Budgets beantragt werden.

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