Frühförderstellen

Für wen?

Für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie drohenden oder bereits bestehenden Behinderungen.
Für deren Eltern und Bezugspersonen.

Frühförderung kann ab der Geburt des Kindes bis zur Aufnahme in einen Schulkindergarten oder eine Schule in Anspruch genommen werden.

Angebote

  • Beratung und Begleitung bei Fragen zur Entwicklung und zur individuellen Förderung des Kindes
  • Einbeziehung von anderen an der Erziehung Beteiligten
    (z. B. Erzieher*innen, Therapeut*innen) auf Wunsch der Eltern

Frühförderung findet nach Bedarf und Absprache zu Hause, in der Kindertagesstätte oder in der Beratungsstelle statt.

Es gibt in Baden-Württemberg Sonderpädagogische Frühförderstellen und interdisziplinäre Frühförderstellen.

Diese unterscheiden sich in Bezug auf die jeweilige Angliederung, die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter*innen sowie in Bezug auf die Finanzierung.

Eltern können sich an die Frühförderstelle ihrer Wahl wenden. Den Auftrag geben die Eltern.

Kosten

keine für Eltern

 

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